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Rechtsgrundlage in der Kindertagespflege

Die Rechtsgrundlage für die Kindertagespflege ist im SGB VIII festgehalten.

Die Informationen sind an § 43 und § 24 angelehnt.

WICHTIG: Ich habe keine Vertretung im Krankheitsfall! Die Gesetzeslage ist schwammig und nicht mit der personellen Notlage in diesem Arbeitsfeld kompatibel. 

Voraussetzung für die Kindertagespflegekraft

-Eine Qualifikation über 80 h bei abgeschlossener Berufsausbildung

-Persönliche Eignung/ Hausbesuch

-Gesundheitszeugnis alle 5 Jahre

-1. Hilfe - Kurs (alle 2 Jahre)

-20 h Fortbildung im Jahr

-Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt

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