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Rechtsgrundlage in der Kindertagespflege
Die Rechtsgrundlage für die Kindertagespflege ist im SGB VIII festgehalten.
Die Informationen sind an § 43 und § 24 angelehnt.
WICHTIG: Ich habe keine Vertretung im Krankheitsfall! Die Gesetzeslage ist schwammig und nicht mit der personellen Notlage in diesem Arbeitsfeld kompatibel.
Voraussetzung für die Kindertagespflegekraft
-Eine Qualifikation über 80 h bei abgeschlossener Berufsausbildung
-Persönliche Eignung/ Hausbesuch
-Gesundheitszeugnis alle 5 Jahre
-1. Hilfe - Kurs (alle 2 Jahre)
-20 h Fortbildung im Jahr
-Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt
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